AGB von O+K
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen – O+K Werkzeug u.Maschinen GmbH
1) Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Besteller, auch wenn wir abweichende Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen, die wir hier ausdrücklich ablehnen, nicht widersprechen. Ergänzend gilt deutsches Recht.
2) Preise
Sämtliche Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Die Preise verändern sich, wenn der Besteller nach der Bestätigung Änderungen an den Bestelldaten vornimmt, entsprechend der den Bestellnehmer entstandenen Mehrkosten. Wir behalten uns vor, die am Tag der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.
3) Zahlung
Die Zahlung hat in der Rechnung angegebenen Währung zu erfolgen. Bei Bezahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserhalt gewähren wir für Firmen mit Sitz in
Deutschland 2% Skonto, sonst 30 Tage netto, andere Zahlungsziele werden nur nach schriftlicher Absprache gewährt. Skontoabzugs-berechtigt sind nur Firmen, die keine
weiteren überfälligen Rechnungen haben. Wechsel und Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Sämtliche Spesen sind vom Käufer zu tragen und sofort nach
Aufgabe bar zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir berechtigt 4% Zinsen über die Landeszentralbankdiskont zu verlangen, ohne dass es einer
formellen Inverzugsetzung bedarf.
4) Lieferzeit
Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Vorrausetzung ist hierbei die rechtzeitige technische Klarstellung der Bestellung und die termingemäße
Erfüllung etwa vereinbarter Vorauszahlungstermine. Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfirsten einzuhalten, jedoch unter folgendem Vorbehalt: unvorhergesehene
Ereignisse wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügung, Änderung der Währungsverhältnisse, Krieg, Arbeitskampf und sonstige
Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von unserer Lieferverpflichtung. Ereignisse dieser Art berechtigen uns,
von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, oder die Lieferfristen angemessen zu verlängern und dadurch bedingte Mehrkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. Ersatzansprüche oder Rücktrittsrecht wegen verzögerter Lieferung stehen dem Käufer nicht zu. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn wir selbst von unseren Vorlieferanten nicht oder nicht rechtzeitig, nicht ordnungsgemäß oder nur teilweise beliefert werden. Abschlüsse mit besonders fixierten Lieferterminen gelten nur dann als Fixgeschäft, wenn wir dies dem Käufer ausdrücklich bestätigt haben. Schweigen wir auf eine Gegenbestätigung des Käufers, die beinhaltet, dass der Kaufvertrag als Fixgeschäft abgeschlossen ist, so gilt unser Schweigen nicht als Zustimmung, den Auftrag als Fixgeschäft auszuführen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht schriftlich ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart worden ist. Je nach Art der Fabrikate sind bei Lieferungen Abweichungen auf Gewicht und Abmessungen von 5 bis v.H. gestattet, sowohl hinsichtlich der gesamten Abschlussmenge sowie der einzelnen Teillieferung.
5) Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an unseren Lieferungen bis zur völligen Begleichung unserer sämtlichen Forderungen vor. Bei laufender Rechnung gilt das Eigentum als
Sicherheit für unsere Saldoforderung. Die vom Besteller etwa vorzunehmende Be- oder Verarbeitung von uns gelieferter Ware erfolgt in unserem Auftrag, jedoch ohne
Verbindlichkeit für uns. Wird der Besteller durch Verbindung oder Vermischung Eigentümer oder Mitinhaber der von uns gelieferten Ware, so überträgt er uns schon jetzt sein Eigentum oder Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder neuen Gegenstand, den er für uns bzw. auch für uns mit kaufmännischer Sorgfalt verwahrt.
Der Besteller darf die gelieferte Ware und die aus Ihrer Vermischung oder Verbindung entstandenen Gegenstände nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind ausgeschlossen. Einwirkungen auf die Sache von dritter Seite, insbesondere Pfändungen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Der Besteller tritt zur Sicherung unserer gesamten Forderung seine gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die ihm wegen der von uns gelieferten in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren gegen Dritte entstehen, mögen sie auf Veräußerung oder sonstigen Rechtsgründen beruhen, im vollen Umfang an uns ab. Der Besteller ist zur Einziehung solcher Forderungen auf jederzeitigen Widerruf ermächtigt. Die Ermächtigung erlischt bei Zahlungseinstellung. Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Dritten die Abtretung an uns bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Übersteigt der Wert der so abgetretenen Ansprüche unsere Forderung gegen den Besteller um mehr als 20%, so sind wir auf sein Verlangen insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen festgelegten Sonderformen davon gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir in ihrem Interesse eingehen oder eingegangen sind.
6) Versandart und Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Absendung ab Lieferwerk oder Entladestelle auf den Besteller über, auch dann wenn frachtfreie Lieferungen vereinbart werden. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über. In den Fällen, in welchen bei Bestellung keine besonderen Weisungen für den Versand gegeben sind, erfolgt die Abfertigung der Ware nach unserem besten Ermessen ohne irgendeine Verantwortung für billigste Verfrachtung. Verpackung wird berechnet und nicht zurückgenommen.
7) Recht und Rücktritt
Eine Auskunft über schlechte Vermögensanlage des Käufers berechtigt uns jederzeit, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung von der vorherigen Erfüllung der
Zahlungsverpflichtung abhängig zu machen. Ist die Lieferung bereits erfolgt, so wird der Kaufpreis für die gelieferten Waren sofort fällig. Wir sind auch berechtigt, die
schon gelieferte Ware zurückzufordern und bis zur völligen Zahlung des Kaufpreises zurückzubehalten Die Bestimmung dieses Absatzes gelten auch, wenn wir Wechsel
hereingenommen haben, uns aber eine ungünstige Auskunft über die Vermögensanlage des Akzeptanten oder Aussteller zugeht. In jedem Falle von Zahlungseinstellung ist die Kaufpreisforderung sofort fällig. Für gegebene Wechsel muss auch sofort Barsicherheit – auch vor Fälligkeit – geleistet werden.
8) Gewährleistung
1. Einsatz u. Verwendung der Ware geschieht auf Gefahr des Käufers. Unsere in jedwelcher Form gegebene anwendungstechnische Beratung ist auch in Hinblick auf
etwaige Schutzrechte Dritter – unverbindlich und befreit den Käufer nicht von der Pflicht der rechtzeitigen Prüfung unserer Produkte auf Eignung für seine Zwecke. Die
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist daher ausgeschlossen, wenn der Käufer die Ware vor Auslieferung geprüft oder abgenommen hat und diese sich
nach Gefahrübergang verändert hat.
2. Unbeschadet der ihm obliegenden unverzüglich Untersuchungs- und Rügepflicht sind uns Beanstandungen der Ware – sei es bezüglich Gewicht, Stückzahl und Güte
oder aus sonstigen Gründen – von dem Käufer spätestens innerhalb von 14 Tagen (Sonn-und Feiertage eingerechnet) nach Empfang oder Ankunft der Ware an dem
vereinbarten Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden, sind sofort bei Feststellung zu rügen. 3 Monate nach Lieferung können Ansprüche aus Mängelrügen nicht mehr geltend gemacht werden.
3. Stellen wir nach Prüfung der Ware fest, dass die Reklamation des Käufers frist- und formgerecht erfolgt sowie begründet ist, so leisten wir nach unserer Wahl frachtfrei
der ursprünglichen Empfangsstation Ersatz, nachdem der Käufer uns die fehlerhaften Stücke kostenfrei zurückgegeben hat. Wir sind zu einer Ersatzleistung in Natur oder
Geld bei Gütermängel nicht verpflichtet, wenn das fehlerhaft Material unter 5 v.H. der gesamten Liefermenge liegt. Wegen einer fehlerhaften Teillieferung kann der Käufer
keine Rechte hinsichtlich der übrigen Teilmengen herleiten, insbesondere nicht deren Annahme verweigern.
4. Haben wir Schadensersatz aus so genannten Verschulden vor oder bei Vertragsabschluss aus unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung oder aus einem
sonstigen zwingenden vertraglichen oder außervertraglichen Rechtsgrund zu leisten, so ersetzen wir nur den unmittelbaren Schaden.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Waren.
9) Sonderanfertigung
Alle Teile, die in unseren Preislisten als nicht lagermäßig geführt sind, sind eine Sonderanfertigung. Wir behalten uns dafür die Liefermöglichkeit vor. Eine kostenlose
Annullierung oder Änderung der Spezifikation nach erfolgter Vormaterialdisposition, oder nach Produktionsbeginn ist nicht mehr möglich. Auch bei vereinbarten langen
Lieferzeiten erfolgt die Vormaterialdisposition und Erstellen der technischen Unterlagen, die für die Fertigung notwendig sind. Eine Rücknahme von geliefertem Werkzeug aus Sonderfabrikation ist im Gegensatz zu Lagerware nicht möglich.
10)Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz oder die die Lieferung ausführende Zweigniederlassung des Lieferers zuständig ist. Der Lieferer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
11) Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt bei Unwirksamkeit einzelner Punkte einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich.
12) Mindestbestellmenge
Es werden erst Aufträge ab einem Mindestbestellwert von 50 € netto akzeptiert..
13)Warenrücknahme/Wiedereinlagerungsgebühr
1. Waren werden - ohne Anerkenntnis unserer rechtlichen Verpflichtung - nur bei triftigen Gründen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf gegen Vorlage einer Kopie der
Rechnung/Lieferschein zurückgenommen. Unsere Mängelhaftung bleibt unberührt.
2. In Betracht kommt nur Ware in ordnungsgemäßem, verkaufsfähigem Zustand (nur vollständig in Originalverpackung.), bei der es sich nicht um Sonderanfertigungen bzw.
-bestellungen handelt.
3. Gegen Rückgabe der Ware erhält der Nutzer, eine Gutschrift in Höhe des Warenwerts, abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr, die nicht ausgezahlt, sondern nur bei
künftigen Einkäufen verrechnet wird. Die Wiedereinlagerungsgebühr beträgt pro Artikel pauschal 10% des Werts der zurückgenommenen Ware, mindestens jedoch 15.-€.
Bei Falschlieferungen unsererseits wird eine Wiedereinlagerungsgebühr nicht erhoben.
4. Rücksendung von Artikeln deren Kauf länger als 14 Tage zurück liegt, erfordert die schriftliche Zustimmung der Geschäftsleitung.